Object's details: Verordnung dass die zu den Domainen-und andern, auch Adelichen-Gütern gehörige Unterthanen die sich aus West-Preussen in die alten Königlichen Provinzien, oder aus den alten Provinzien nach West-Preussen begeben, nunmehro an den Ort, wo sie den 1ten Jan. 1774 sich befunden, ruhig gelassen werden sollen

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