Die Drey Confessiones, Oder Glaubens-Bekäntnüsse Welche in den Chur-Fürstl. Brandenb. die Religion betreffenden Edictis zu beobachten befohlen worden I. Johannis Sigismundi Churfürsten zu Brandenburg glorwürdigsten Andenckens Glaubens-Bekäntnüß II. Colloqvium Lipsiacum Anno 1631. da die anwesenden Reformirten und Lutherische Theologi eine Liquidation angestellet wie weit sie einig und nicht einig seyn. III. Thornische Declaration, welche Anno 1645. nicht allein von denen Brandenburgischen Reformirten sondern auch von allen aus der Cron Polen Groß-Fürstenthum Littauen und incorporirten Provincien Deputirten Proceribus und Theologis ist unterschrieben worden.
Object's details: Die Drey Confessiones, Oder Glaubens-Bekäntnüsse Welche in den Chur-Fürstl. Brandenb. die Religion betreffenden Edictis zu beobachten befohlen worden I. Johannis Sigismundi Churfürsten zu Brandenburg glorwürdigsten Andenckens Glaubens-Bekäntnüß II. Colloqvium Lipsiacum Anno 1631. da die anwesenden Reformirten und Lutherische Theologi eine Liquidation angestellet wie weit sie einig und nicht einig seyn. III. Thornische Declaration, welche Anno 1645. nicht allein von denen Brandenburgischen Reformirten sondern auch von allen aus der Cron Polen Groß-Fürstenthum Littauen und incorporirten Provincien Deputirten Proceribus und Theologis ist unterschrieben worden.